Corona-Regeln für den Ausreitbetrieb Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Hof nicht betreten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Vor dem Betreten bzw. beim Verlassen der Hofanlage sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Ausritte sind nur nach vorheriger Anmeldung (Termin) möglich. Beim Aufenthalt auf dem Hof sind Handschuhe und Mundschutz zu tragen. Beim Ausritt wird kein Mundschutz benötigt. Begleitpersonen sollten die Hofanlage nicht bzw. nur kurz zum Bringen oder Abholen minderjähriger Kinder betreten. Es besteht keine Umkleidemöglichkeit. Reitkleidung ist beim Betreten des Hofanlage bereits zu tragen. Nicht benötigte Kleidung und Taschen müssen im Auto oder zuhause bleiben. Es darf sich nur eine Person in der Sattelkammer aufhalten. Pferde sind nur an den gekennzeichneten Stellen anzubinden und zu putzen. Verwendetes Putzzeug ist nach Verwendung in die Sammelbehälter zu geben. Es wird nach jeder Gruppe desinfiziert. Trensen und Zügel werden nach dem Ritt zentral gesammelt und von uns gewaschen und desinfiziert. Zur Nachweispflicht wird eine Anwesenheitsliste mit Zuordnung zu den Pferden gepflegt. Auf den Kaffee oder das Wasser und das gemeinsame Gespräch nach dem Ausritt müssen wir leider verzichten.